AGB Mesaric Christian – Design mit Stein
1. Geltung der AGB
Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB sowie die einschlägigen ÖNORMEN.
2. Kostenvoranschläge und Anforderungen
Kostenvoranschläge werden von uns grundsätzlich unentgeltlich erstellt, sofern sie nicht mit einem übermäßigen wirtschaftlichen Aufwand verbunden sind. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Der Kunde haftet für Mängel in ihm zur Verfügung gestellten Ausführungsunterlagen, Muster, Zeichnungen, Entwürfe oder Pläne, welche aus Grundlage für die Erstellung des Kostenvorschlages dienen. Darüber hinaus hat der Kunde für das Projekt erforderliche Bewilligungen und behördliche Genehmigungen einzuholen. Die Zufahrt zur Baustelle muss mit unseren Lkws erlaubt und möglich sein. Sollte das nicht möglich sein, werden allenfalls zusätzlich erforderliche Transportleistungen gesondert in Rechnung gestellt. Eine unentgeltliche Wasser – und Stromentnahme muss gewährleistet sein. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen aufgrund von Änderungen des Leistungsumfangs, der Beschaffenheit der zu bearbeitenden Flächen, Kollektivvertragslöhne Materialpreise oder Finanzierung, die jeweils nicht in unserem Einflussbereich liegen, im Ausmaß von mehr als 15 % ergeben, so wird der Auftraggeber unverzüglich davon verständigt. Bei Kostenänderungen im Ausmaß von unter 15% ist eine Verständigung nicht erforderlich.
3. Pläne, Zeichnungen und sonstige Unterlagen
Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben ausschließlich geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftragnehmers.
4. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich bei Verbrauchern inkl. MwSt., bei Unternehmern excl. MwSt. Im Falle eines vereinbarten Preises liegt die Annahme zu Grunde, dass die vertragliche Leistung ungehindert und in einem Zug erbracht werden kann. Auch bei einer Pauschalpreisvereinbarung berechtigten und zusätzliche Leistungen, Änderung der Umstände der Leistungserbringung, die nicht unsere Sphäre zuzuordnen sind, oder über den ursprünglichen Inhalt des Vertrages hinaus in Auftrag gegebene Leistungen, zu einer Nachforderung in angemessener Höhe und zu den für die ursprüngliche Leistung vereinbarten Konditionen. Sofern nichts im Kostenvoranschlag vereinbarten, sind alle von uns genannten Preise sind jedenfalls 6 Wochen gültig.
5. Zahlung
Soweit nichts anderes vereinbart, gilt als Zahlungsziel 8 Tage ohne Abzüge. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils geltenden Bankzinssatz zu erheben. Sämtliche Eintreibungskosten gehen zu Lasten des Kunden. Außerdem werden bei Zahlungsverzug gegebenenfalls das Gesamtentgelt bzw. sonstige noch offene Forderungen fällig.
6. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
7. Reklamationen
Stein ist ein Naturprodukt. Farb-und Strukturschwankungen, sowie materialtypische Einflüsse, Adern oder kleine Risse sind unvermeidlich und berechtigen nicht zu Reklamationen. Auf Maß bestellte Waren können nicht zurückgenommen werden. Transportschäden müssen beim Entladen sofort gemeldet werden bzw. schriftlich auf dem Frachtbrief vermerkt werden.
8. Liefertermine
Wir sind grundsätzlich bemüht, Vereinbarte Liefertermine einzuhalten. Sollten außerordentliche Ereignisse eintreten, die nicht in unserer Sphäre liegen z.B. fehlerhafte Lieferung unserer Rohstofflieferanten, Maschinenbruch, Streik etc. Pönale – und Schadenersatzforderungen für verspätete Lieferungen sind ausgeschlossen.
9. Gewährleistung,Untersuchungs-und Rügepflicht
Ist das KSchG nicht anwendbar, so erfüllt der Auftragnehmer Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbare Mangels nach seiner Wahl entweder durch Austausch, durch Reparatur innerhalb angemessener Frist oder durch Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist in Verzug geraten ist. Ist das KSchG nicht anwendbar, so ist im Sinne der §§377ffHGB die Ware nach der Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen ab Lieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge Außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG jedenfalls nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Gewährleistung oder Garantie erlischt außerhalb des Anwendungsbereiches des KSchG mit Verarbeitung oder Veränderung des Liefergegenstandes durch den Auftraggeber oder durch Dritte.
10. Schadenersatz
Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Anwendungsbereich des KSchG gilt dies nicht für Personenschäden oder Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat, sofern das KSchG nicht anwendbar ist, der Geschädigte zu beweisen. Die absolute Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche beträgt außerhalb des KSchG 10 Jahre jeweils ab Gefahrenübergang, sofern der Geschädigte innerhalb von 6 Monaten nach Erkennbarkeit des Schadens seine Ansprüche gerichtlich geltend macht. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
11. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen – welcher Art auch immer – ist unzulässig.
12. Adressänderungen:
Der Kunde hat die Änderung seines Namens oder seiner Anschrift umgehend mitzuteilen. Erfolgt keine Änderungsmitteilung, gelten Schriftstücke an den Kunden zugegangen, wenn sie an die vom Kunden zuletzt bekanntgegebene Adresse gesandt werden.
13. Rechtswahl/Gerichtsstand:
Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist das sachliche und örtliche zuständige Gericht des Auftragnehmers.
14. Schlussbestimmung:
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder sich Lücken ergeben, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht tangiert.